Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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AKW Obrigheim: Neue wasserrechtliche Genehmigung beantragt

(Bonn, Stuttgart, 10.05.2013) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass nur noch innerhalb weniger Tage (bis zum 15. Mai) Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine neue wasserrechtliche Genehmigung für das Atomkraftwerk (AKW) Obrigheim eingereicht werden können. In einer Information der Initiative AtomErbe Obrigheim, die im BBU organisiert ist, heißt es: "Obwohl das AKW abgebaut wird, soll weiterhin Abwasser mit radioaktiven Stoffen in den Neckar geleitet und auch Neckarwasser zu Kühlzwecken genutzt werden. Beantragt ist die Genehmigung für 20 Jahre, also bis 2033, obwohl der Abbau bis etwa 2023 beendet sein soll. Dazu gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung, d. h. es sind Unterlagen öffentlich ausgelegt und  es können Einwendungen erhoben werden. Leider sind die Unterlagen nicht im Internet veröffentlicht, sondern man musste ins Rathaus Obrigheim oder ins Landratsamt Mosbach gehen. Dort waren sie bis zum 2. Mai einzusehen und konnten ggf. kopiert werden, was relativ teuer ist (so viel zur BürgerInnenfreundlichkeit)."

Die Einwendungsfrist läuft nur noch bis zum 15. Mai. Bis dahin muss der Brief (E-Mail wird nicht akzeptiert) beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises (oder im Rathaus Obrigheim) ankommen: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachbereich 2, Wasserrecht, Renzstraße 10, 74821 Mosbach       

Anfang Mai teilte das baden-württembergische Umweltministerium (UM) zudem mit, dass die 3. Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim erteilt wurde. "Damit kann jetzt der am höchsten radioaktiv verschmutzte und verstrahlte Bereich, nämlich der Reaktordruckbehälter mit Einbauten und Umgebung abgebaut werden. Die Strahlung ist so stark, dass nur fernhantiert, d. h. mit Robotern, daran gearbeitet werden kann", so die Initiative AtomErbe Obrigheim.

Der Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz (BBU) betont, dass auch beim Abbau des AKW Obrigheim deutlich wird, dass das Atommüll-Problem nach wie vor drängend ist. Daher darf in Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen kein weiterer Atommüll mehr produziert werden. Der BBU fordert grundlegend die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen. 
Weitere Informationen zum AKW Obrigheim und auch einen Mustereinspruch gegen die neu beantragte wasserrechtliche Genehmigung gibt es im Internet unter www.atomerbe-obrigheim.de bzw. unter www.umweltfairaendern.de (Direktlink: http://umweltfairaendern.de/2013/05/rueckbau-akw-obrigheim-steckt-voller-risiken-einwendungen-gegen-wasserrechtliche-genehmigung-jetzt).

Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.